AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis max. 45 km/h bbH und max. 50cm³. Vierrädrige Leicht – Kfz bis max. 45 km/h bbH und max. 50 cm³. Leermasse max. 350 kg. Mindestalter 15 Jahre.
A1
Krafträder max. 125 cm³ bis 11 kW (15 PS) Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern bis max. 15 kW. Mindestalter 16 Jahre.
A2
Krafträder bis max. 35 kW (48 PS) Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW / kg. Mindestalter 18 Jahre.
A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes und 24 Jahre bei Direkteinstieg.
B
Kraftwagen bis 3,5 t und max. 8 Personen außer dem Fahrer. Anhängerregelung: Anh. mit z.G. max. 750 kg immer erlaubt. Anh. mit z.G. über 750 kg erlaubt, wenn z.G. der Fahrzeugkombination max. 3500 kg. Mindestalter 18 Jahre , 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg. z.G. der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg. Mindestalter 18 Jahre , 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger ( z.G. des Anhängers max. 3500 kg).Mindestalter 18 Jahre , 17 Jahre beim Begleiteten Fahren.
C1
Kfz mit z.G. über 3500 kg bis max. 7500 kg. Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre.
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit z.G. der Fahrzeugkombination bis max. 12000 kg. Mindestalter 18 Jahre.
C
Kfz mit z.G. über 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg z.G. Mindestalter 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“.
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger über z.G. 750 kg. Mindestalter vgl. Klasse C
D1
Kfz für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer. Länge Kfz max. 8m , Anhänger bis 750 kg z.G. Mindestalter vgl. Klasse C
D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg z.G. Mindestalter vgl. Klasse C
D
Kfz für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer mit Anhänger bis max. 750kg z.G. Mindestalter 18,20,21,23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation.
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg z.G. Mindestalter vgl. Klasse D.
T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h bbH. Für Fahrer unter 18 Jahre bis 40 km/h bbH auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie Futtermischwagen bis 40 km/h bbH. auch mit Anhänger. Mindestalter 16 Jahre
L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h bbH. Mit Anhgänger darf max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger. Mindestalter 16 Jahre.